Verpackungshinweise

Hinweis gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG)

Gemäß den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) § 15 Absatz 1 Satz 1 sind wir verpflichtet, von Endverbrauchern folgende Arten von Verpackungsmaterialien kostenfrei zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen wie Paletten und Großverpackungen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die normalerweise nicht im privaten Haushalt als Abfall entsorgt werden,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die aufgrund von Unverträglichkeiten mit den Entsorgungssystemen nicht an einem Dualen System teilnehmen können,
  • Verpackungen von Produkten, die Schadstoffe enthalten, sowie
  • Mehrwegverpackungen.

Mit der Rücknahme dieser Verpackungsmaterialien bei der Produktlieferung gewährleisten wir deren korrekte Wiedereingliederung in den Recyclingprozess. Unser Ziel ist es, durch die Information über Rückgabemöglichkeiten die Rückführungsquote von Verpackungen zu verbessern und somit einen Beitrag zur Erreichung der Recyclingziele der EU gemäß der Richtlinie 94/62/EG zu leisten.

Endverbraucher haben die Möglichkeit, die Verpackungsmaterialien am Ort der Übergabe des Produktes oder in dessen direkter Umgebung kostenlos zurückzugeben.